AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stromquelle-Ladekarte

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten allgemeine Bestimmungen, die Teil der Kundenvereinbarung für die Stromquelle Ladekarte und Stromquelle App sind, und enthalten aufgrund der einschlägigen Gesetze, in Bezug auf Unternehmen und Verbraucher insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes, zu erteilende Informationen.

1.  Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) sind ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung zwischen Kunde und Stromquelle Energietechnik GmbH (im Folgenden kurz Stromquelle) über den Erwerb und die Nutzung der Stromquelle Ladekarte und die Stromquelle Lade-App (im Folgenden kurz App).

2.  Begriffsbestimmungen

2.1.      Stromquelle Ladekarte (im Folgenden kurz Karte): Wird von Stromquelle herausgegeben und durch Registrierung mittels Kundenvereinbarung freigeschalten. Die Karte dient der Identifikation des Kunden und ermöglicht das Laden an Ladestationen sowie die Verrechnung der Ladevorgänge.

2.2.      Stromtankstelle (im Folgenden kurz Ladestation): Ein für die öffentliche Nutzung freigegebener Ladepunkt zum Laden von Batterie betriebenen Fahrzeugen, der mittels Karte freigeschaltet werden kann.

2.3.      Vertragspartner*Innen (im Folgenden kurz Kunde oder Konsument): Der Kunde ist, wenn nicht anders angegeben, entweder ein Unternehmen oder ein Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes.

2.4.      Kundenvereinbarung (im Folgenden kurz Vertrag): Der Vertrag ist für die Nutzung der Karte notwendig und wird zwischen dem Kunden sowie der Stromquelle abgeschlossen. Darin sind die notwendigen Kundeninformationen enthalten, welche für die Verrechnung von Ladevorgängen erforderlich sind.

 

3.  Vertragsgegenstand

Stromquelle gewährt dem Kunden die Möglichkeit, an ausgewiesenen Ladestationen Energie und Dienstleistungen bargeldlos gegen Vorlage der Karte zu beziehen. Dieser Vertrag verpflichtet Stromquelle nicht zur Erbringung einer Dienstleistung im Einzelfall. Die Fähigkeit zur Erbringung der Ladedienstleistung kann durch eine Vielzahl an Ursachen unterbunden sein. Die mit der Karte benutzbaren Ladestationen werden auf www.stromquelle.at/ladekarten/ ausgewiesen.

4.  Abwicklung

4.1.      Durch Übermittlung des vollständig ausgefüllten Vertrags an Stromquelle und der darauffolgenden Freischaltung der Karte durch Stromquelle tritt die Vereinbarung in Kraft und der Kunde akzeptiert die AGBs und die Datenschutzerklärung von Stromquelle. Dadurch erhält der Kunde die Berechtigung Ladestationen zum Laden von Elektrofahrzeugen zu nutzen. Eine Karte ist nicht auf andere übertragbar. Bei Änderungen z.B. des Firmenwortlautes, Bankverbindung, … ist die Bekanntgabe der neuen Daten an Stromquelle verpflichtend.

4.2.      Stromquelle stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrags eine Karte zur Verfügung, wodurch der Kunde berechtigt wird, an dafür vorgesehenen Ladestationen eine Ladedienstleistung bargeldlos zu beziehen. Die Karte verbleibt im Eigentum der Stromquelle.

4.3.      Der Kunde wählt den für sein Elektrofahrzeug bestgeeigneten Ladepunkt und verbindet den Ladepunkt der Ladestation mittels passendem Ladekabel, welches der Kunde mitzuführen hat, mit seinem Elektrofahrzeug. Die Karte wird zur Freischaltung der Ladung vor den dafür vorgesehenen Kartenleser der Ladestation gehalten.

4.4.      Der Kunde ist nur nach Maßgabe der Verfügbarkeit der Ladestation berechtigt, Ladungen vorzunehmen. Im Fall einer Störung, bei Durchführung von Wartungsarbeiten, bei technischen Gebrechen oder bei Behinderung der Zufahrt und dgl. übernimmt Stromquelle keine Haftung.

4.5.      Je nach Ladestation können verschiedene Steckertypen angeboten werden. Die zur Verfügung stehenden Ladeleistungen werden auf www.stromquelle.at/ladekarten/ oder vom Betreiber der Ladestation angegeben und verstehen sich als maximale Leistungen, die durch Sicherungen gegen Überschreiten abgesichert sind.

4.6.      Das in der App sowie auf www.stromquelle.at/ladekarten/ ausgewiesene Ladeentgelt (Energie- und Zeittarif) wird für die Zeit verrechnet, in der das Fahrzeug an der Ladestation mittels Ladekabels angesteckt ist und hangt vom gewählten Ladepunkt gemäß Punkt 4.5 ab. Darin sind keine Parkgebühren oder Entgelte, die durch das Abstellen des Elektrofahrzeugs entstehen können, enthalten. Im Einzelfall können noch zusätzlich Parkgebühren eines Parkanlagenbetreibers anfallen, welche durch den Nutzer des Elektrofahrzeugs selbst zu erbringen sind.

4.7.      Mittels elektronischer Aufzeichnung der Ladevorgange werden die auf www.stromquelle.at/ladekarten/ ausgewiesenen Entgelte dem Kunden verrechnet. Die Bezahlung erfolgt je nach dem vom Kunden im Vertrag angegebenen Zahlungsmittel.

5.  Zahlungsabwicklung und Forderung

5.1.      Der Kunde verpflichtet sich, die durch Ladevorgange entstandenen und in Rechnung gestellten Dienstleistungsentgelte fristgerecht zu begleichen. Im Fall der Säumigkeit ist Stromquelle berechtigt, die Karte zu sperren. Mit einer gesperrten Karte ist ein Freischalten von Ladungen nicht möglich.

5.2.      Der Kunde muss etwaige Einwendungen gegen die Rechnung innerhalb 14 Tagen ab Rechnungserhalt bekannt geben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als akzeptiert.

5.3.      Kunden mit Privatkonto geben bei Vertragsabschluss die Einwilligung zur Abbuchung des zu verrechnenden Entgelts von Stromquelle mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahren bekannt. Die Abbuchung erfolgt monatlich nach Übermittlung der Rechnung von der vom Kunden angegebenen Bankverbindung. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das angegebene Zahlungsmittel über eine ausreichend hohe Deckung verfügt. Ist eine Abbuchung nicht möglich, wird dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr laut Punkt 5.6 verrechnet.

5.4.      Firmenkunden mit SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren sind dazu verpflichtet die von Stromquelle zugesendeten Dokumente an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten (SEPA-Exemplar für den Zahlungsempfänger: unterschrieben an Stromquelle returnieren, SEPA-Exemplar für das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen: unterschrieben an die Bank des Kunden weiterleiten) und für eine Funktion des SEPA-Einzugs Ihrerseits zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das angegebene Zahlungsmittel über eine ausreichend hohe Deckung verfügt. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen oder wenn eine Abbuchung nicht möglich ist, wird eine Bearbeitungsgebühr laut Punkt 5.6 verrechnet. Die Abbuchung erfolgt monatlich 14 Tage nach Übermittlung der Rechnung von der vom Kunden angegebenen Bankverbindung.

5.5.      Firmenkunden, mit der gewählten Zahlungsart „auf Rechnung“, sind dazu verpflichtet, den Rechnungsbetrag in einer Frist von 14 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Mahnungsgebühren laut folgenden Mahnverlauf verrechnet.

5.6.      Der Mahnverlauf bei einem von Stromquelle korrekt durchgeführten Sepa -Einzuges aber vom Kunden nicht durchgeführten oder nicht freigegebenen SEPA -Einzuges: 1) dem Kunden wird eine Zahlungsaufforderung der zu begleichenden Rechnung zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr zugesendet, welche vom Kunden laut Zahlungsaufforderung per Überweisung zu begleichen ist. Zudem wird der Kunde aufgefordert, die Funktion des erteilten SEPA-Mandats zu überprüfen um für eine richtige Funktion weiterer SEPA-Einzüge, welche von Stromquelle korrekt durchgeführt werden zu sorgen. 2) Sollte der Kunde der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, folgt der weitere Mahnverlauf wie bei Zahlungen per Zahlschein.

Der Mahnverlauf bei nicht Bezahlen eines Zahlscheins: 1) 1.Mahnung: der Kunde erhält die erste Mahnung ohne Mahngebühren mit einer Frist von weiteren 14 Tagen über die angegebene E-Mail 2) 2.Mahnung der Kunde erhält die zweite Mahnung mit einer Mahngebühr von 15€ mit einer Frist von weiteren 14 Tagen per Brief an die angegebene Postadresse. Zusätzlich wird die Karte vorrübergehend bis zur Begleichung aller offenen Kosten gesperrt. 3) 3.Mahnung der Kunde erhält die dritte Mahnung mit einer Mahngebühr von weiteren 15€ mit einer Frist von weiteren 14 Tagen per Brief an die angegebene Postadresse. Sollten die zu zahlenden Beträge dennoch nicht beglichen werden, wird der Vertrag mit Ende des Folgemonats aufgelöst und ein Inkasso Verfahren eingeleitet.

5.7.      Wird die Karte gesperrt und der Kunde erfüllt alle Bedingungen für eine erneute Aktivierung der Karte, wird die Karte wieder für die Nutzung freigeschalten und bei der nächsten Abrechnung eine Gebühr von 10€ verrechnet. Die Bedingungen für eine erneute Aktivierung der Karte sind: Begleichen aller angefallenen Kosten und Gebühren, bestätigen eines wieder oder erstmals aktivierten SEPA -Lastschriftmandats oder bestätigen der bisherigen oder Angabe einer neuen Rechnungsdresse.  

 

6.  Obliegenheiten

6.1.      Die Auswahl einer Ladestation mit dem für das Elektrofahrzeug passenden Steckertyp und geeigneter Ladeleistung obliegt dem Kunden.

6.2.      Aus Rücksichtnahme auf andere Kunden ist der Kunde verpflichtet, die Ladestation und den entsprechenden Abstellplatz nach Beendigung der Ladung so rasch wie möglich für andere Kunden freizugeben.

6.3.      Der Kunde verpflichtet sich, die Ladestation möglichst schonend zu behandeln und Beschädigungen zu vermeiden.

6.4.      Störungen, Beschädigungen, Verschmutzungen oder auch die missbräuchliche Verwendung ist an die auf den Ladestationen ausgewiesene Servicenummer (Hotline) zu melden.

6.5.      Der Kunde hat den Anweisungen auf einem allfällig vorhandenen Bildschirm Folge zu leisten.

6.6.      Die widerrechtliche Nutzung der Ladestation und durch Kunden entstandene Schaden sind dem Betreiber der Ladestation durch den Kunden zu ersetzen.

6.7.      Die Karte ist sicher aufzubewahren und vor fremdem Zugriff zu schützen.

6.8.      Im Fall des Verlustes einer Karte ist Stromquelle unverzüglich zu informieren, damit Stromquelle diese Karte sperren kann. Alle angefallenen Kosten, die bis zur Meldung des Verlustes stattgefunden haben, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

6.9.      Bei Verlust, Beschädigung oder Ersatz der Karte wird jeweils ein Betrag von 30 EUR inkl. Ust. in Rechnung gestellt.

6.10.   Im Falle eines Diebstahls der Karte ist der Kunde verpflichtet, Anzeige zu erstatten und eine Kopie der polizeilichen Anzeige an Stromquelle weiterzuleiten. Alle angefallenen Kosten, die bis zur Meldung des Diebstahls stattgefunden haben, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Karte wird von Stromquelle gesperrt und der Kunde erhält kostenfrei eine neue Ladekarte.

 

7.  Gewährleistung & Haftung

7.1.      Sollte die gelieferte Karte an den dafür vorgesehenen Ladestationen aufgrund eines technischen Fehlers nicht funktionieren, wird die Karte durch Stromquelle kostenlos ersetzt. Der Kunde hat die defekte Karte an Stromquelle zu retournieren oder die Karte zu zerschneiden und ein Foto, auf dem die Karte identifizierbar ist (Kartennummer) an Stromquelle zu senden.

7.2.      Das Abstellen des Elektrofahrzeugs bei Ladestationen sowie der Ladevorgang erfolgt auf Risiko des Kunden.

7.3.      Stromquelle haftet nicht für Schäden, die durch die Nicht-Verfügbarkeit der Ladestation oder durch missbräuchliche Nutzung durch Dritte entstehen.

7.4.      Stromquelle haftet nicht für technische Probleme beim Laden, den Abbruch einer Ladung, Offline-Situationen von Ladestationen, der Internetseite oder anderer der Stromquelle oder anderen Betreibern einer Ladestation zurechenbaren Dienste.

7.5.      Der Ersatz von Schaden durch Stromquelle beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, sofern gesetzlich zulässig, bzw. haftet Stromquelle nach Maßgabe der genannten Bestimmungen. Stromquelle haftet nicht für die Nicht-Verfügbarkeit eines Roaming Partners.

 

8.  Dauer & Vertragsende

Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vertragspartner sind berechtigt, diesen Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats zu kündigen. Eine etwaige Grundgebühr wird bis zum Ende Der Vertragsdauer eingehoben. Das Recht, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt davon unberührt.

Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde:

·       in Zahlungsverzug gerät und die Forderung nicht laut Punkt 5.6 Mahnverlauf einhält,

·       gegen diese Vereinbarung wiederholt verstößt oder

·       die Infrastruktur missbräuchlich nutzt, schädigt oder örtliche Obliegenheiten nachhaltig verletzt.

Der Kunde verpflichtet sich alle Kosten, welche in Rechnung gestellt werden, zu begleichen. Rechnungen, die nach Ablauf der Kündigungsfrist beim Kunden einlangen sind ebenfalls zu begleichen. Änderungen der AGBs werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt; eine solche Mitteilung kann auch im Rahmen der Rechnungslegung erfolgen. Die Aktuellen AGBs können zu jeder Zeit auf der Webseite (www.stromquelle.at) nachgelesen werden. Hierin wird der Kunde über die geänderten Bestimmungen und die Möglichkeit des Widerspruches informiert. Widerspricht der Kunde nicht schriftlich binnen 2 Wochen ab Erhalt der Mitteilung, gelten die geänderten AGBs als vereinbart. Im Falle eines Widerspruchs gegen eine Änderung der AGBs ist Stromquelle zur vorzeitigen Vertragskündigung berechtigt, welche mittels eingeschriebenen Briefes erfolgt. Die aktuellen Tarife sind zu jeder Zeit auf der Webseite www.stromquelle.at/ladekarten/ nachzulesen. Der Kunde muss sich selbstständig über die aktuellen Tarife Informieren. Ist der Kunde mit den Änderungen der Tarife nicht einverstanden, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats zu kündigen.

9. Grundsätze der Datenverarbeitung

Nähere Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitungen sowie zu Ihren Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Übertragbarkeit finden Sie auf www.stromquelle.at/datenschutz/  

10.    Sonstiges

Zwischen den Parteien gilt österreichisches Recht als vereinbart. Gerichtsstand ist das für den Sitz der Stromquelle sachlich zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Gültigkeit dieser Vereinbarung im Grunde davon nicht berührt.

11.    Begrenzung Gültigkeit

Das Ausfüllen und Absenden des online-Formulars gilt als Zustimmung zu dem Vertrag. Die geltenden Tarife sind auf der Webseite www.stromquelle.at/ladekarten/ einzusehen

Information gemäß § 11 FAGG sowie § 3 KSchG Information über das Rucktrittsrecht von Konsumenten von einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag gemäß § 11 FAGG, sowie über das Rucktrittsrecht gemäß § 3 KSchG: Wichtig! Wenn Sie Ihre Rücktrittserklärung per E-Mail schicken wollen, senden Sie diese bitte an ladekarten@stromquelle.at

Diese Information richtet sich ausschließlich an Kunden der Stromquelle Energietechnik GmbH („Stromquelle“).

11.1.   Sie können von einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag (§ 3 Z 1 FAGG) und von einem im Fernabsatz (§ 3 Z 2 FAGG) geschlossenen Vertrag gemäß § 11 FAGG zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt bei einem Dienstleistungsvertrag mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Haben Sie ausdrücklich erklärt, dass die Erbringung der Dienstleistungen schon während der Rucktrittsfrist beginnen soll, und bestätigt, dass Sie vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertrags Erfüllung wissen, und haben wir die Dienstleistung sodann vor Ablauf der Rucktrittsfrist vollständig erbracht, so erlischt das Rücktrittsrecht.

11.2.   Haben Sie Ihre Vertrags Erklärung für den Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrags weder in den von uns für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Raumen noch bei einem von uns dafür auf einer Messe oder einem Markt benutzten Stand abgegeben, so können Sie von Ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3 KSchG zurücktreten. Die Rucktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Dieses Rucktrittsrecht steht Ihnen nicht zu

  1.  wenn Sie selbst die geschäftliche Verbindung mit der Stromquelle oder unseren Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt haben, oder
  2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind, oder
  3. bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertragen (§ 3 Z 1 FAGG, Punkt 1.), bei denen das von Ihnen zu zahlende Entgelt den Betrag von 50 Euro überschreitet, oder d. bei im Fernabsatz (§ 3 Z 2 FAGG) geschlossenen Vertragen (Punkt 1.).

11.3.   Für den Rucktritt von allen oben genannten Vertragen gilt: Ist die Ausfolgung einer Vertragsurkunde unterblieben bzw. sind wir den gesetzlichen Informationspflichten nicht nachgekommen, so verlängert sich die Rucktrittsfrist um zwölf Monate. Holen wir die Urkundenausfolgung/die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nach, so endet die Rucktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Urkunde/die Information erhalten. Der Rucktritt ist an keine bestimmte Form gebunden. Damit Sie Ihr Rucktrittsrecht ausüben können, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren. Zur Wahrung der Rucktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rucktrittsrechtes vor Ablauf der Rucktrittsfrist absenden. Nach Punkt 11 stellen wir einen Mustertext für die Ausübung des Rucktrittsrechtes zur Verfügung. Die Angabe von Gründen für den Rucktritt ist nicht erforderlich. B690m-20230315 2/2 4. Folgen des Rucktritts:

a.        Dienstleistungsvertrag: Wenn Sie von einem Dienstleistungsvertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rucktritt von diesem Vertrag bei uns eingegangen ist. Haben Sie ausdrücklich erklärt, dass die Erbringung der Dienstleistungen schon während der Rucktrittsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Rucktrittsrechtes hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

b.        Rückzahlung: Für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Mustertext für die Ausübung Ihres Rücktrittsrechtes: Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: Stromquelle Energietechnik GmbH, Alfred-Feierfeil-Straße 3 2380 Perchtoldsdorf, ÖSTERREICH oder ladekarten@stromquelle.at

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) am abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*) erhalten am (*)

*Name des/der Verbraucher(s):_________________________________

*Anschrift des/der Verbraucher(s):_______________________________

*Unterschrift (bei Brief):_______________________________________

*Datum:_____________________________________________________

 

 

Ort, Datum

Unterschrift / Firmenstempel Kunde


Stromquelle FREE

für alle, die nur gelegentlich laden

das Tarifpaket Stromquelle FREE ist ganz ohne Grundgebühr die perfekte Lösung für alle die nur gelegentlich Laden oder sich noch nicht ganz festgelegt haben.

Hier wissen Sie, was Sie zahlen: Selbst ohne Grundgebühr erhalten Sie jeden Monat eine übersichtliche Rechnung und einen Ladebereicht.

Zusätzlich können Sie bei Stromquelle jederzeit zwischen den Tarifpaketen wechseln.