Voraussetzung: Es ist jeder Ladepunkt verpflichtend in das E-Control Register einzutragen und an der Ladeeinrichtung oder im Web der ad-hoc Preis auszuweisen. Für eine nachvollziehbare und transparente Abrechnung des Ladestroms ist die Maßeinheit Kilowattstunde (kWh) zu verwenden. Dabei bleibt es den anbietenden Unternehmen
unbenommen, neben der Abgabe von Strom nach kWh andere verbrauchsunabhängige Preisbestandteile, wie ein Einmalentgelt je Ladevorgang oder eine Abgeltung des „Besetzthaltens“ der Ladesäule in Form einer Parkgebühr oder ähnliches, zu erheben.
Weiters ist eine nicht-diskriminierende Roamingfähigkeit sowie eine faire und nichtdiskriminierende Gestaltung der Roaming-Gebühren sicherzustellen.